Mit dem Start der neuen Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude (BEG) im Januar 2021 wird die Förderung der KfW und des BAFA für die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Wärme neu geordnet. Die bislang bestehenden zehn Teilprogramme in vier Förderprogrammen werden ab 2021 in drei Teilprogrammen gebündelt: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen.
Welche Änderungen mit der BEG einhergehen, welche Förderbedingungen seit dem 1.1.2021 gelten, was das für die Qualitätssicherung bedeutet – darüber informierten Sie die Experten der KfW im ersten Teil dieser Veranstaltung.