Mit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEGBEG Bundesförderung für effiziente Gebäude) im Jahr 2021 haben sich die Förderbedingungen für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen erheblich verbessert.
Nähere Informationen finden auf den Websites der Bundesarchitektenkammer (BAKBAK Bundesarchitektenkammer), der KfWKfW Kreditanstalt für Wiederaufbau, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWKBMWK Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFABAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle):
Energieeffizienzliste-Expertenliste
Hintergrund
Seit dem 1.6.2014 müssen alle, die als Sachverständige für die KfW- Förderprogramme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ und die BAFA-Förderprogramme „Vor-Ort-Beratung“ sowie „Energieberatung im Mittelstand“ beraten wollen in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen sein.
Der Beschluss Sachverständige in einer bundeseinheitlichen Liste zu führen wurde durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW Bankengruppe (KfW) gefasst, um die Qualität bei Beratungen und beim energieeffizienten Bauen und Sanieren sicherzustellen. Damit können Bauherren, die einen KfW-Kredit oder eine Förderung des BAFA beantragen, sicher sein, dass die beauftragten Fachleute Mindestqualifikationen haben. Verantwortlich für den Aufbau und die Betreuung der Energieeffizienz-Expertenliste ist die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena).
Die in der Liste geführten Sachverständigen beraten und planen fachgerecht, unabhängig und neutral, wenn neu gebaut oder ein vorhandenes Gebäude energieeffizient saniert werden soll. Sie erfüllen die hohen Ansprüche, die Fachleute für hocheffiziente Neubauten und Sanierungen sowie Energieberatungen mitbringen müssen. Zu diesem Zweck werden alle Sachverständigen einer umfangreichen Qualitätsprüfung unterzogen. Für die Bauherren hat dies den Vorteil, dass in der Expertenliste ausschließlich Sachverständige mit geprüfter Qualifikation gelistet sind.
Die Energiewende ist komplex und anspruchsvoll – und ein
Markus Müller, Präsident der Architektenkammer Baden-Württemberg
chancenreicher Innovations-Katalysator.
Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste
Um in die Expertenliste aufgenommen zu werden, muss neben einer Grundqualifikation eine Zusatzqualifikation nachgewiesen werden. Der Sachverständige muss außerdem über eine geeignete Haftpflichtversicherung verfügen. Außerdem darf zum Zeitpunkt der Eintragung kein Kündigungsgrund durch die Koordinierungsstelle vorliegen.
Die Kosten für Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste betragen einmalig 50 Euro zzgl. MwSt. Der Jahresbeitrag beläuft sich auf 100 Euro zzgl. MwSt. Die Einnahmen werden ausschließlich für die Verwaltung der Liste verwendet.
Die Architektenkammern der Länder haben für die Weiterbildung der Architekten Institute und Akademien eingerichtet, die ein sehr vielfältiges und umfangreiches Angebot bieten. Die Programme finden sich in den Internetangeboten der Architektenkammern wieder. Außerdem informiert eine gemeinsame Liste über das Fortbildungsangebot der Architektenkammern. Hier können Sie sich sachgebietsbezogen informieren und gelangen über die Veranstaltungstitel zu den ausführlichen Informationsseiten der jeweiligen Kammer.
Die Energieeffizienz im Gebäudebereich ist der Schlüssel zum
Markus Schönborn, Abteilungsdirektor Produktmanagement Wohnen der KfW
Gelingen der Energiewende.
Genauere Informationen zum Thema Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste erhalten sie auf der Website der Deutschen Energie Agentur (dena).